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AGB

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von «Christian Rose Coaching» mit unseren Kunden. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGBs müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.

 

Mitwirkungspflicht des Klienten (Coachee/ Auftraggeber)

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

 

Auftragsumfang und Konditionen

Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt «Christian Rose Coaching» zusammen mit dem Auftraggeber (Firmenkunde bzw. Repräsentant), dem Klienten (Coachee) und evtl. dem Vorgesetzten des Klienten die jeweiligen Erwartungen an das Coaching. Die Stundenansätze variieren. Diese werden separat in der Vereinbarung festgehalten. «Christian Rose Coaching» erstellt Rechnungen im Normalfall per Monatsende bzw. nach erfolgter Dienstleistung, zahlbar innerhalb von 15 Tagen. Alle Preise unserer Leistungen verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.

 

Rücktrittsbedingungen / Annullationskosten

Coachingsitzungen:

Eine kostenfreie Absage der Coachingsitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

 

Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

«Christian Rose Coaching» untersteht der Schweigepflicht. Er behält sich jedoch das Recht vor, seine Schweigepflicht aufzuheben, sollte eine Eigen- oder Fremdverletzungsgefahr sichtbar werden. In diesem Fall wird er sich an eine professionelle Stelle wenden.

 

Urheberrecht, Nutzungsbedingungen

Das Urheberrecht an allen von «Christian Rose Coaching» im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei «Christian Rose Coaching».

Alles Material in jeglicher Form, das von «Christian Rose Coaching» im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf in jedem Fall nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von «Christian Rose Coaching» vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es darf insbesondere nicht für ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.

 

Haftung

Bei unserer Tätigkeit handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist weder garantierbar noch geschuldet. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Sämtliche Teilnehmende sind persönlich oder durch ihren Arbeitgeber versichert. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr des Klienten.

 

Versicherungsschutz

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Weder Teilnehmer noch Coachees haben deshalb einen Versicherungsschutz durch «Christian Rose Coaching».

 

Gerichtsstand

Gerichtstand ist noch nicht festgelegt. Es gilt das schweizerische Recht.

 

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.

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